Die Verordnungen von Ihrem Arzt

Wenn Sie zu uns kommen mit einer Verordnung (Rezept) von Ihrem Arzt, achten Sie bitte auf ein paar Dinge.

Der Aufdruck auf dem Rezept darf nicht verschoben sein oder unleserlich. Dann können wir das Rezept nicht annehmen.


Wir möchten Sie dringlichst darum bitten, schon wenn Sie Ihre Verordnung von Ihrem Arzt ausgehändigt bekommen, dass Sie schauen, ob alle Daten vorhanden, leserlich und in der richtigen Zeile eingedruckt sind. So vermeiden Sie Stress, zusätzliche Fahrten und Wartezeiten und können schneller behandelt werden. Ihre Gesundheit ist uns wichtig und dazu gehört auch die Stressvermeidung.


Auch wenn Sie eine Verordnung erhalten, warten Sie bitte nicht mehrere Tage / Wochen, bis Sie damit zu uns kommen, sondern melden Sie sich gleich bei uns, entweder telefonisch oder per E-Mail, damit wir schnellstmöglich Termine mit Ihnen ausmachen können. Wenn die Verordnung älter als 28 Tage ist, ist diese ungültig und Sie müssen sich eine neue ausstellen lassen bei Ihrem Arzt.


Hier sehen Sie, was auf einer Verordnung stehen sollte.


1. Versichertenangaben – Die Angaben müssen vollständig sein.


2. Betriebsstätten- und Arztnummer - Die BSNR und LANR müssen vom Arzt ausgefüllt werden.


3. Ausstellungsdatum - Fehlt dieses, ist das Rezept grundsätzlich ungültig.

4. Zuzahlung - Die Angabe „pflichtig“ oder „frei“ muss der Arzt deutlich erkennbar vorgeben. Bei Zuzahlungsbefreiung muss eine gültige Befreiungsbescheinigung vom Patienten vorgelegt werden


5. Auswahl des Heilmittelbereichs - Es darf pro Verordnung nur ein Fachbereich ausgewählt sein.


6. Behandlungsrelevante Diagnosen - Jede Verordnung benötigt mindestens eine behandlungsrelevante Diagnose – diese wird in der Regel als ICD-10 Code ggf. plus Klartext angegeben. Die Diagnose kann auch nur als Klartext angegeben werden. Die Angabe eines weiteren ICD-10 Codes kann notwendig sein, sofern es sich um eine extrabudgetäre Verordnung handelt.


7. Diagnosegruppen – Muss dringend nach Vorgabe des neuen Heilmittelkataloges (z.B.: WS, EX, etc.) angegeben sein.


8. Leitsymptomatik - Zusätzlich zur Diagnosegruppe muss eine Leitsymptomatik angegeben werden. Diese ist vom Arzt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges buchstabenkodiert (a, b oder c) oder als Klartext anzugeben. Auch eine patientenindividuelle Beschreibung (8a) ist möglich - diese muss der jeweiligen Diagnosegruppe zugeordnet werden können.


9. Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges - Es können bis zu drei vorrangige Heilmittel verordnet werden.


10. Behandlungseinheiten - Die Höchstverordnungsmenge laut Heilmittelkatalog darf pro Verordnung nicht ¬überschritten werden.


11. Ergänzendes Heilmittel - Ein ergänzendes Heilmittel darf maximal bis zur Summe der Behandlungsmenge der ¬vorrangigen Heilmittel verordnet werden. Es kann maximal ein ergänzendes -Heilmittel verordnet werden.


12. Therapiefrequenz - Frequenzempfehlungen sind im HMK vorhanden. Der Arzt kann -jedoch in medizinisch ¬begründeten Fällen ohne zusätzliche Dokumentation auf der Verordnung hiervon abweichen. Eine Änderung kann durch den Therapeuten im Einvernehmen mit dem Arzt auf der Rückseite der Verordnung entsprechend den Vorgaben vorgenommen werden


13. Therapiebericht - Optional, wenn ein Therapiebericht vom Arzt angefordert wird.


14. Hausbesuch - Soll ein Hausbesuch durchgeführt werden, muss hier ein Kreuz bei „ja“ gemacht werden. Ist aus medizinischen Gründen kein Hausbesuch notwendig, ist „nein“ anzukreuzen. Ist kein Kreuz gesetzt kann auch kein Hausbesuch vorgenommen werden.


15. Dringlicher Behandlungsbedarf - Ist dieses Feld angekreuzt, muss innerhalb von 14 Kalendertagen mit der Behandlung begonnen werden. Eine Fristüberschreitung ist nicht zulässig. Eine Korrektur kann nur durch den Arzt erfolgen. Ohne die Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfs hat die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen. Nach Ablauf der genannten Zeiträume verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.


16. Ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise - Kann vom Arzt optional für weitere medizinisch relevante Details genutzt werden.


17. Stempel und Unterschrift des Arztes - Zwingend erforderlich, da die Verordnung ansonsten ungültig ist.

 
 
 
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